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funktioniert - wunderbar.

BFSG-konformes Website-Design - Barrierefreiheit, die gesetzlich vorgeschrieben ist

Ein Mann trägt eine Sonnenbrille und ein Headset, während er einen Computer mit Tastatur und Monitor benutzt.

Wie Sie Ihre Website gesetzeskonform und für alle zugänglich machen

  

Digitale Inklusion beginnt auf Ihrer Website

Die Barrierefreiheit im Web wird oft als Zusatz betrachtet - etwas, zu dem man später kommt. Aber mit der zunehmenden Durchsetzung der Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der sich entwickelnden digitalen Standards in Europa ist klar: Barrierefreiheit ist ab dem 28.06.2025 nicht mehr optional. Sie ist das Gesetz. Und - was noch wichtiger ist - es ist ein Zeichen von Verantwortung, Professionalität und Zukunftsorientierung.

Ihre Website ist nicht nur eine digitale Visitenkarte. Sie ist oft der erste und wichtigste Kontaktpunkt mit Ihrem Publikum. Und wenn diese Erfahrung nicht für jeden funktioniert, entgehen Ihnen nicht nur potenzielle Kunden, sondern Sie schließen ungewollt ganze Gemeinschaften aus.

Bei ideary works glauben wir, dass Barrierefreiheit nicht nur ein Trend ist. Es ist eine Verpflichtung - zu Gleichheit, zu besserer UX und zu modernen Standards, die widerspiegeln, wer Sie als Unternehmen sind.

Was Barrierefreiheit im Web wirklich bedeutet

Barrierefreiheit im Web bedeutet, dass jeder Ihre Website nutzen kann - unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Fähigkeiten. Dies gilt auch für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen, motorischen Einschränkungen, neurodiversen Menschen und älteren Nutzern, die altersbedingte Veränderungen erfahren. Und es betrifft weit mehr Menschen, als den meisten Unternehmen bewusst ist.

Aber Barrierefreiheit ist nicht nur ein technischer Standard, sondern auch eine Denkweise. Eine barrierefreie Website ist klar strukturiert, leicht zu lesen, mit der Tastatur zu navigieren, für Bildschirmleser geeignet und frei von digitalen Hindernissen. Sie ist nicht nur für die Mehrheit gedacht, sondern für alle.

Balkendiagramm mit der Bewertung der Zugänglichkeit von Websites für verschiedene Länder im Jahr 2024.

Rechtliche Anforderungen - und wer sie erfüllen muss

In den Vereinigten Staaten schreibt der Americans with Disabilities Act (ADA) vor, dass Websites, die digitale Dienste wie Online-Buchungen, E-Commerce oder Kontaktformulare anbieten, für Nutzer mit Behinderungen zugänglich sein müssen. Obwohl das Gesetz Websites nicht ausdrücklich nennt, haben US-Gerichte zunehmend entschieden, dass Websites von Unternehmen unter Titel III des ADA fallen, wenn sie als öffentliche Einrichtungen fungieren. Ein gleiches Gesetz ist nun mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vorbereitet. Dies wird am 28.06.2025 bereits in Kraft treten und die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act, EAA) umsetzen.

Organisationen, die im Dienste der Öffentlichkeit stehen, darunter Anwaltskanzleien, Trainer, Berater und Immobilienunternehmen, sind besonders gefährdet, wenn ihre Websites nicht den Zugänglichkeitsstandards entsprechen. Die Zugänglichkeitsrichtlinien für Webinhalte (WCAG) 2.1 dienen als internationaler Maßstab für die Einhaltung.

Aber auch wenn Sie (noch) nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind, bietet die Barrierefreiheit echte Vorteile: bessere SEO-Rankings, schnellere Ladezeiten, verbesserte Benutzerfreundlichkeit und geringere rechtliche Risiken.

Unser Ansatz: Barrierefreiheit durch Design - mit Ziel und Präzision

Bei ideary works ist Barrierefreiheit kein nachträglicher Gedanke - sie ist in jede von uns erstellte Website integriert. Jedes Projekt beginnt mit einer strukturierten Prüfung: Wo sind die Barrieren? Was kann verbessert werden? Wir zielen nicht nur auf die Einhaltung der BFSG und WCAG 2.1 ab - wir erstellen Websites, die klar, inklusiv und auf Empathie aufgebaut sind.

Unsere Arbeit verbindet aktuelle Standards für Barrierefreiheit mit bewährten UX-Designprinzipien, die Orientierung, Vertrauen und Benutzerfreundlichkeit fördern. Das Ergebnis? Eine Website, die nicht nur die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, sondern auch wirklich für alle funktioniert.

Was Sie als nächstes tun sollten

Wenn Sie bereits eine Website haben und sich nicht sicher sind, ob sie barrierefrei ist, ist jetzt der richtige Zeitpunkt zum Handeln. Eine schnelle, unverbindliche Prüfung kann wichtige Bereiche für Verbesserungen aufdecken. Und wenn Sie neu anfangen, sollte die Barrierefreiheit vom ersten Tag an Teil Ihrer Strategie sein - technisch, visuell und strukturell.

Denn Investitionen in die digitale Integration sind nicht nur rechtlich klug - sie stärken Ihre Marke, vergrößern Ihre Reichweite und zeigen echte Werte.

Schlussfolgerung

Barrierefreiheit ist nicht mehr optional - sie ist der neue Standard. Und sie beginnt genau dort, wo Ihr Publikum Sie trifft: auf Ihrer Website. Wenn Sie der digitalen Integration Vorrang einräumen, senden Sie eine starke Botschaft. Über Professionalität. Über Verantwortung. Und darüber, dass Sie für die Zukunft gerüstet sind.

Lassen Sie uns gemeinsam eine Website aufbauen, die für alle offen ist.

Ein paar brennende Fragen zum Schluss

Wann wird die Barrierefreiheit von Websites obligatorisch?

In den USA schreibt der Americans with Disabilities Act (ADA) bereits vor, dass Unternehmen, die als "öffentliche Einrichtungen" gelten, barrierefreie digitale Dienste anbieten müssen. Klagen und Durchsetzung haben in den letzten Jahren erheblich zugenommen - jetzt ist es also an der Zeit, zu handeln. Für Unternehmen in Deutschland wird ab dem 28.06.2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft treten, das die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act, EAA) umsetzt.

Das bedeutet, dass Ihre Website von allen genutzt werden kann - auch von Menschen mit visuellen, auditiven, motorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Dazu gehören die Kompatibilität mit Bildschirmlesegeräten, eine klare Struktur, ein angemessener Kontrast und die Tastaturnavigation.

Wenn Ihre Website Teil Ihrer Geschäftspräsenz ist - insbesondere in den Bereichen Recht, Coaching, Beratung oder Immobilien - ist Barrierefreiheit nicht nur empfehlenswert, sondern unerlässlich. Selbst kleinere Unternehmen sind mit BFSG-bezogenen Klagen konfrontiert.

Neben dem rechtlichen Schutz verbessert die Barrierefreiheit die Benutzerfreundlichkeit, erweitert Ihr Publikum, fördert die Suchmaschinenoptimierung und zeigt, dass Ihre Marke für Inklusivität und Professionalität steht.

Am besten ist es, mit Spezialisten zusammenzuarbeiten, die die WCAG 2.1-Richtlinien befolgen und sowohl die rechtlichen Anforderungen als auch die Benutzererfahrung verstehen. Bei ideary works ist Barrierefreiheit ein fester Bestandteil unseres Prozesses und wird nicht erst später hinzugefügt.

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